Jägerprüfung & Jagdschein in münchen

Die Wild und Wald Jagdschule in Dachau bei München ist der ideale Partner auf dem Weg zum Jagdschein. Voraussetzung hierfür ist der Nachweis der bestandenen Jägerprüfung

Jagdschule

Die Jägerprüfung

Die Wild und Wald Jagdschule ist der ideale Partner auf dem Weg zum Jagdschein. Voraussetzung hierfür ist der Nachweis der bestandenen Jägerprüfung. Wer die staatliche Jägerprüfung in Bayern ablegen möchte, muss sich im Laufe der Ausbildung bei der zentralen Prüfungsbehörde anmelden. Die Prüfung zum Jäger findet in Bayern viermal pro Jahr statt.

Nach der bestandenen Prüfung erhalten unsere Jungjäger die Gelegenheit, das bisher erlangte Wissen in die Praxis umzusetzen. Unter Anleitung unserer erfahrenen Jäger können sie ihr erstes Stück in einem unserer Reviere (insgesamt 1450 Hektar) erlegen. Wir begleiten den Abschuss vom gemeinsamen Ansitzen, Ansprechen, Aufbrechen, bis hin zum küchenfertigen Zerwirken.

Preise (Ansitz, Aufbrechen, Zerwirken, Trophäe bei Böcken und Übernahme des Wildbrets) auf Anfrage.

Fragenkataloge mit Lösungen nach Sachgebieten der schriftlichen bayerischen Jägerprüfung

Zulassungsvoraussetzungen der Jägerprüfung in Bayern

  • Mindestalter 15 Jahre

  • Zuverlässige und persönliche Eignung

  • Ausbildungsnachweis durch einen akkreditierten Ausbilder (Mindestanforderung 60 Theorie- und 60 Praxisstunden)

  • Schießleistungsnachweise

  • Die Prüfungsfragen der schriftlichen bayerischen Jägerprüfung gibt es als gesamten Fragenkatalog zum Download. Hieraus werden im Rahmen der Prüfung 100 Fragen vorgelegt.

„Mit unserem professionellen Ausbildungskonzept bereiten wir unsere Jagdschüler erstklassig auf den Jagdschein vor“

– Gottfried Hellerbrand, Ausbilder in der Wild und Wald Jagdschule

JAGDSCHULE

DER Jagdschein

Voraussetzung zur Beantragung des Jagdscheins gemäß Abschnitt IV des BJagdG ist die bestandene Jägerprüfung sowie die Zuverlässigkeitsüberprüfung im Sinne des § 17 BJagdG und des § 5 WaffG. Zudem muss eine Jagdhaftpflichtversicherung vorgelegt werden und das 18. Lebensjahr (Ausnahme Jugendjagdschein) muss vollendet sein. Der Jagdschein wird bei der für den Wohnsitz zuständigen Unteren Jagdbehörde (Kreisverwaltungsbehörde) beantragt.